Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Königstr. 29-39, 22767 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@altona.hamburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de |
Anschrift: | Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg |
Telefon: | 040428042563 |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de |
Anschrift: | Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld |
Telefon: | 040830370 |
Fax: | 04083037177 |
E-Mail: | rathaus@stadt-schenefeld.de |
Anschrift: | Wandsbeker Allee 71, 22041 Hamburg |
Telefon: | 040428813344 |
E-Mail: | sdz@wandsbek.hamburg.de |
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Altona-Nord als Teil des Hamburger Bezirks Altona grenzt westlich an die Stadtteile Bahrenfeld und Ottensen. Noch bis zum Zweiten Weltkrieg war Altona-Nord ein Teil der Altonaer Altstadt. Große Bekanntheit...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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