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Neben den freien Wohnungsunternehmen gibt es in Deutschland eine große Anzahl gemeinnütziger Wohnungsgesellschaften. An kommunalen Wohnungsunternehmen ist normalerweise die Kommune gesellschaftsrechtlich beteiligt. An den Wohnungsgesellschaften des Bundes und der Länder sind Land oder Bund ebenfalls gesellschaftsrechtlich beteiligt. Neben industrie- und werksverbundenen Wohnungsunternehmen sind kirchliche Wohnungsunternehmen zu nennen. Einen großen Anteil bezahlbaren Wohnraums stellen jedoch auch Wohnungsbaugenossenschaften. Sie entstanden bereits im 19. Jahrhundert. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 2000 Wohnungsbaugenossenschaften mit 3 Millionen Mitgliedern und einem Wohnungsbestand von ungefähr 2 Millionen Wohnungen.