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Die Warmmiete ist im Normalfall für jeden Mieter von besonderem Interesse. Als Warmmiete oder Brutto-Warmmiete wird die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten bezeichnet. Die Brutto-Warmmiete bezeichnet also lediglich die gesamten Kosten, die ein Mieter an den Vermieter zahlen muss. Bei den Nebenkosten handelt sich im Regelfall um Betriebskosten, die der Vermieter geltend macht. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Müllabfuhr, Kabelanschluss, Wasserversorgung und Wasserentsorgung sowie Kosten für Versicherungen, Gemeinschaftsstrom oder für den Hausmeister. Daneben muss der Mieter u. a. die Kosten für den eigenen Stromverbrauch, Telefon und Internet natürlich gesondert begleichen. In der Regel werden diese Kosten direkt beim Anbieter der Leistung über ein direktes Vertragsverhältnis beglichen. Nur wenn entsprechende Angebote bereits im Mietvertrag angeboten und genannt werden, sind sie in der Regel auch über den Mietzins mit abgedeckt.