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Die Mietpreisbremse gibt es seit Juni 2015. Seitdem haben die Bundesländer die Möglichkeit, per Gesetz eine Mietpreisbremse einzurichten. Die Gültigkeitsdauer des Gesetzes ist erst einmal auf fünf Jahre begrenzt. Entscheidend ist allerdings die Regelung, wonach die Bundesländer die Gebiete bestimmen dürfen, wo die Mietpreisbremse künftig gelten soll. Seitdem sind die Landesregierungen angehalten, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. In diesen Regionen, Ballungszentren oder größeren Städten soll die Mietpreisbremse greifen. Damit werden auch die Gebiete bestimmt, die ein großes Bevölkerungswachstum erwarten. Auch die Mietentwicklung und Mietbelastung für die Bevölkerung sowie der Leerstand sollte in diesen Gebieten berücksichtigt werden.