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Im Falle, dass man selbst oder Angehörige rund um die (teilweise auch von mehreren) Pflegekräften versorgt werden müssen und ständige Unterstützung bei der Grundpflege und der Verrichtung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten benötigen, kann unter Umständen die Pflegestufe 3 greifen. Zur Feststellung einer solchen Pflegebedürftigkeit wird der Medizinische Dienst herangezogen, auf dessen Grundlage die zuständige Pflegekasse dann über Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheidet.