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Seniorenheim & Pflegeheim - Häufige Fragen

Meine Pflegekasse hat der Einstufung in eine höhere Pflegestufe nicht zugestimmt. Was kann ich machen?

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Grundsätzlich handelt es sich beim Bescheid der Pflegekasse um einen Verwaltungsakt einer Behörde, dem man unter Einhaltung einer Monatsfrist widersprechen kabb, insoweit man sich in seinen Rechten verletzt sieht. Ob der Widerspruch tatsächlich zu einer Einstufung in die nächst höhere Pflegestufe führt, hängt vom konkreten Fall und den zu berücksichtigenden Faktoren bei der Beurteilung seitens des Medizinischen Dienstes ab.

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