ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Schuldnerberatung - Häufige Fragen

Was ist eine Kontopfändung?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Das Recht, eine Kontopfändung bei einem Schuldner zu veranlassen, haben normalerweise alle Gläubiger wie beispielsweise Behörden, Banken und Firmen. Dabei stellt eine Kontopfändung eines der effektivsten Mittel für Gläubiger dar, um ihr Geld vom Schuldner zu erhalten. Voraussetzung für eine Kontopfändung ist jedoch ein Vollstreckungstitel durch ein Gericht. Die rechtliche Grundlage für die Pfändung ist ein gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Kontoinhaber kann in der Folge kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen veranlassen. Diese Sperre gilt zunächst allgemein für zwei Wochen. Die Bank darf in dieser Zeit normalerweise nur nach einer gerichtlichen Freigabe Geld auszahlen oder Überweisungen tätigen. Das verbliebene Guthaben wird nach der Frist an den Gläubiger ausgezahlt. In dieser Situation sollte ein Schuldner unbedingt auf die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt zurückgreifen.

Antwort bewerten:
(4)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren