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Ja, in der Regel ist dies möglich. In fast allen Bundesländern haben die Schulämter die zentrale Aufgabe der Verwaltung von Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen nicht nur Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und andere Schularten. Auch Abendschulen und Volkshochschulen werden großteils von den Schulämtern mitverwaltet. Insofern kann man sich regelmäßig beim Schulamt auch über den Zweiten Bildungsweg informieren. Als "klassische" Schulform für den Zweiten Bildungsweg gilt die Abendschule. Doch auch Institutionen wie Fernschulen, Schulen für Erwachsenenbildung und Volkshochschulen bieten Möglichkeiten des Zweiten Bildungsweges.