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Das Schulamt ist mit der Beaufsichtigung der Schulen betraut. Das impliziert zum Beispiel die Verteilung von Lehrkräften auf die einzelnen Schulen, die sich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes befinden – wobei in einigen Bundesländern die Schulen selbst über die Personalhoheit verfügen, also über den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer weitestgehend frei verfügen können.
Darüber hinaus koordiniert das Schulamt auch den Einsatz von Schulleitern und Schulpsychologen. Bei Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Schullaufbahn ist das Schulamt überdies ein wichtiger Beratungs- und Anlaufpunkt für Lehrer, Eltern oder Schüler.