| Was passiert, wenn man sein Pfand nicht auslösen kann?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ausgelöst werden kann das Pfand gegen Zahlung des geliehenen Betrages zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen und Gebühren. Für motorgetriebene Fahrzeuge fallen außerdem Kosten für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung sowie Standgebühren an. Die Fälligkeit darf durch den Pfandleiher nicht kürzer als drei Monate im Vertrag festgelegt werden. Kann der Kunde zu diesem Zeitpunkt die Summe nicht aufbringen, so besteht meist die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Dafür fallen dann erneut Gebühren an und Zinsen laufen natürlich auch auf. Wenn Gegenstände nicht ausgelöst werden, so berechtigt das den Pfandleiher zum Verkauf der Gegenstände. Das ist bereits einen Monat nach Fälligkeit möglich und sechs Monate nach Fälligkeit sogar verpflichtend festgelegt. Meist erfolgt der Verkauf in Form einer öffentlichen Versteigerung. Auch hier besteht für den Pfandgeber noch eine letzte Möglichkeit, während der Versteigerung sein Pfand zurückzubekommen.