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Ein Pfandleiher verleiht Gelddarlehen, indem er bewegliche Gegenstände von einem Pfandgläubiger übernimmt. Durch eine vorangegangene Einigung und danach vorgenommener Übergabe einer Pfandsache spricht man auch von einem sogenannten Faustpfand. Der Betrieb einer Pfandleihe muss behördlicherseits genehmigt werden. Pfandleiher haben meist eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Um eine Pfandleihe zu eröffnen, muss der Antragsteller eigene geordnete finanzielle Verhältnisse und eine gewerbliche Zulassung vorweisen. Das Gewerbe muss beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Voraussetzung für die positive Bescheinigung ist ein amtliches Führungszeugnis. Außerdem muss ein Pfandleiher eine entsprechende Versicherung vorweisen. Denn die Pfandsachen sind mindestens zum doppelten Wert gegen Feuerschäden und Leitungswasserschäden sowie Einbruchsdiebstahl zu versichern.