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Das Oberlandesgericht stellt im Zivilrecht allgemein die zweite Instanz dar, fungiert hier oftmals als Berufungsinstanz. Daher können von dem Oberlandesgericht sowohl Berufungen als auch Beschwerden gegen die Urteile der Landesgerichte vorgetragen werden. Des Weiteren sind Beschwerden sowie Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile in Familiensachen am Oberlandesgericht möglich. Auch bei Angelegenheiten, welche der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind, wird das Oberlandesgericht zivilrechtlich tätig.