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Die Finanzverwaltung der Städte und Gemeinden, ebenso der Verwaltungsgemeinschaften, umfasst normalerweise mehrere Abteilungen. In der Regel sind die Kämmerei und die Kasseneinrichtung als wesentliche Bestandteile der Finanzverwaltung zu benennen. Darüber hinaus besitzen einige Orte ein eigenes Steueramt, das sich vorrangig um die Festsetzung und Verwaltung der kommunalen Steuern kümmert (z. B. Grundsteuer A und B, Hundesteuer). Allerdings ist keine allgemeine Aussage darüber zu treffen, dass jeder Ort auch ein Steueramt besitzt. Oftmals ist die Steuerabteilung als ein Teil der Kämmerei anzusehen. Man kann sich über die genauen Zuständigkeiten innerhalb der kommunalen Finanzverwaltung bei der zuständigen Kämmerei informieren.