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Die Hundesteuer stellt eine Gemeindesteuer dar, welche das Halten von Hunden besteuern soll. Insofern gilt hier der Hundehalter als steuerpflichtig. Grundlegend ist die Hundesteuer in ihrer Festsetzung regional unterschiedlich, da es landesrechtlich und ortsrechtlich Unterschiede in der gesetzlichen Bemessungsgrundlage geben kann. In der Regel richtet sich die Höhe der Hundesteuer aber nicht nach einer bestimmten Leistung durch die Gemeinde, welche mittels Steuereinnahmen finanziert werden soll (z. B. Reinigen der Straßen von Hundekot). Vielmehr ist es oft das Ziel, die kommunalen Aufgaben aller Bereiche mit den Steuereinnahmen durch die Hundesteuer abzudecken. Ähnlich wie bei anderen Aufwandsteuern/ Verbrauchsteuern kann man sich zur Hundesteuerfestsetzung in der Regel bei der zuständigen Kämmerei bzw. Steuerverwaltung informieren.