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Familiengericht - Häufige Fragen

Seit wann gibt es Familiengerichte?

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Familiengerichte sind Abteilungen von Amtsgerichten, die sich mit allen Verfahren aus dem Bereich Familiensachen beschäftigen. Diese Gerichtsform gibt es seit 1976, als erstmals Familiengerichte eingeführt und mit Zuständigkeiten wie z.B. Scheidungssachen belegt wurden. Im Jahre 2009 kamen durch eine Gesetzesänderung viele weitere Aufgabengebiete dazu, da das Familiengericht auch Verhandlungsthemen der Vormundschaftsgerichte und Zivilgerichte übernahm. Heute gehören z.B. Ehesachen/ Lebenspartnerschaftssachen, Kindschaftssachen oder Unterhaltsstreitigkeiten zu den bekanntesten gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht. 

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