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Insolvenzgericht - Häufige Fragen

Ist das Insolvenzgericht einem anderen Gericht zugeordnet?

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In Deutschland sind die Insolvenzgerichte – entweder als Nebenstelle oder als untergeordnete Abteilung – den jeweiligen Amtsgerichten zugeordnet. Um die Durchführung von Insolvenzanträgen zu beschleunigen, haben einige Bundesländer zusätzliche Amtsgerichte mit zur Bearbeitung bestimmt, sodass nicht in jedem Fall der Gerichtsstand des Schuldners zugleich über die Zuständigkeit des Gerichts entscheidet. Die Insolvenzgerichte haben die Aufgabe, über den Insolvenzantrag, den Insolvenzverwalter und alle mit dem Insolvenzverfahren zusammenhängenden Anträge (z.B. Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzverfahren) zu entscheiden. 

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