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Ja, das gesamte Insolvenzverfahren in Deutschland wird durch die Richtlinien und Bestimmungen der Insolvenzordnung ausgekleidet. Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1994, in dem wesentliche Regelungen der gängigen Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz) enthalten sind. Zweck der Insolvenzordnung ist es, die Ansprüche von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen zu befriedigen.