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Vor allem im Sommer ziehen die Wasserspiele und Fontänen von Brunnen Einheimische und Besucher besonders an. Vielerorts fallen Brunnen und somit auch die Wasserspiele in öffentlichen Brunnenanlagen in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes. Beispielsweise in Kiel, Dresden und Bochum zählen die Unterhaltung und der Betrieb der öffentlichen Brunnenanlagen zu den grundsätzlichen Aufgaben des jeweiligen Grünflächenamtes. Allerdings ist nicht jeder Brunnen auf öffentlichen Plätzen gleich ein betreuter Brunnen von Seiten der Grünflächenbehörde, oftmals befinden sich Brunnenanlagen auch in privater Hand. Es gibt vielerorts historische Brunnenanlagen, welche in den letzten Jahren gemeinsam von privaten Unterstützern, dem Denkmalpflegeamt und dem Grünflächenamt aufwändig saniert wurden.