| In meinem Ort gibt es kein Grünflächenamt. Welche Behörde ist denn in so einem Fall für die Grünflächen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In den verschiedenen Bundesländern gibt es keine einheitlichen Ämterbezeichnungen und Zuständigkeiten. Daher kann es durchaus vorkommen, dass eine Gemeinde bzw. Stadt über ein Grünflächenamt verfügt, eine andere hingegen keine solche Behörde aufweist.
Oftmals tragen die Ämter dann eine andere Bezeichnung, zum Beispiel Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Gartenbauamt, Amt für Umwelt und Natur oder Amt für Landschaftsplanung und Grünflächen. Manchmal werden die Aufgabenbereiche des Grünflächenamtes auch durch die Bezirksämter übernommen. Über die Zuständigkeiten und richtigen Ansprechpartner kann man sich in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung informieren.