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Stiftungen treten in mehreren Rechtsformen in Erscheinung. Beispielsweise gibt es rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts und Stiftungs-GmbH. Ebenso können Stiftungsvereine im privaten oder öffentlichen sowie kirchlichen Recht verwurzelt sein. Die rechtsfähige Stiftung ist der jedoch der Inbegriff der Stiftungen. Sie stellt das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Die Entstehungsvoraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Stiftungen verfügen normalerweise über einheitliche charakteristische Merkmale. Diese Merkmale bestehen in einer bestimmten Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck auf Dauer gewidmet ist. Der Zweck sollte insbesondere gemeinnützig sein.