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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Ich habe eine Kündigung erhalten. Kann ich vor dem Arbeitsgericht klagen?

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Wenn man als Arbeitnehmer mit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, kann natürlich der Rechtsweg beschritten werden. Dafür muss man unter Einhaltung einer Frist beim zuständigen Arbeitsgericht eine entsprechende Klage erheben. Unter Umständen ist es sinnvoll, sich vorab anwaltlichen Rat bzgl. der Erfolgsaussichten einer solchen Klage einzuholen.

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