Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Berliner Straße 15, 14712 Rathenow |
Telefon: | 033855960 |
Fax: | 03385596120 |
E-Mail: | poststelle@stadt-rathenow.de |
Anschrift: | Rathausstr. 7, 14669 Ketzin |
Telefon: | 033233720219 |
E-Mail: | franziska.roeth@ketzin.de |
Anschrift: | Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam |
Telefon: | 033201442100 |
E-Mail: | infoline@lfu.brandenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586301 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | umwelt@stadt-brandenburg.de |
Anschrift: | Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin |
Telefon: | 039219497000 |
Fax: | 039219499670 |
E-Mail: | fb-umwelt@lkjl.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 039338760 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033916886710 |
Fax: | 033916886071 |
E-Mail: | kreisverwaltung@opr.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam |
Telefon: | 0331115 |
E-Mail: | Poststelle@Rathaus.Potsdam.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Landkreis Havelland, gelegen im Westen des Bundeslandes Brandenburg, umfasst die Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow, sowie die amtsfreien Städte Falkensee, Ketzin, Nauen, Premnitz und Rathenow...
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Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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