Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Berliner Straße 15, 14712 Rathenow |
Telefon: | 033855960 |
Fax: | 03385596120 |
E-Mail: | poststelle@stadt-rathenow.de |
Anschrift: | Rathausstr. 7, 14669 Ketzin |
Telefon: | 033233720219 |
E-Mail: | franziska.roeth@ketzin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin |
Telefon: | 039219497000 |
Fax: | 039219499670 |
E-Mail: | fb-umwelt@lkjl.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 039338760 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586301 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | umwelt@stadt-brandenburg.de |
Anschrift: | Hospitalstraße 1-2, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931607272 |
Fax: | 03931213060 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Markt 1, 19336 Bad Wilsnack |
Telefon: | 038791999118 |
Fax: | 038791999199 |
E-Mail: | amt_bad_wilsnack_weisen@t-online.de |
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Rathenow liegt an der Havel im Landkreis Havelland und wurde schon 1216 erstmals urkundlich erwähnt. 2006 fand in Rathenow die Landesgartenschau des Landes Brandenburg statt. Sehenswert sind unter anderem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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