Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm |
Telefon: | 073170400 |
Fax: | 0731704080999 |
E-Mail: | poststelle@lra.neu-ulm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldfriedhofstraße 6, 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850551 |
Fax: | 08331850557 |
E-Mail: | stadt@memmingen.de |
Anschrift: | Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 082619950 |
Fax: | 08261995333 |
E-Mail: | info@lra.unterallgaeu.de |
Anschrift: | Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß |
Telefon: | 07351526357 |
Fax: | 07351525475 |
Anschrift: | Münchner Straße 13, 89073 Ulm |
Telefon: | 07311616100 |
Fax: | 07311611630 |
E-Mail: | info@ulm.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 23-25, 89070 Ulm |
Telefon: | 07311851640 |
Fax: | 07311851666 |
E-Mail: | kreisforst@alb-donau-kreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Osterberg liegt im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt an. Die Gemeinde befindet sich südlich von Ulm in 40 km Entfernung. Osterberg besteht aus 2 Gemarkungen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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