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München bildet die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Von der Isar durchflossen, erfolgte die erste urkundliche Erwähnung der Stadt im 12. Jahrhundert. Als Zentrum von Wirtschaft, Politik und Kultur...
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Als Wohnungsgesellschaft, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaft werden Unternehmen bzw. Vereine bezeichnet, die in der Wohnungswirtschaftsbranche tätig sind. Die Aufgaben solcher Unternehmen bestehen im Bau, in der Verwaltung und der Vermarktung von Wohnimmobilien.
Erste Wohnungsbaugesellschaften entstanden im 19. Jahrhundert, da die Wohnungssituation besonders in den rasch wachsenden Städten unzureichend war. 1889 ermöglichte ein Genossenschaftsgesetz die Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften mit beschränkter Haftung. Um eine derartige oftmals geförderte Wohnung zu bekommen, musste man Mitglied einer Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile kaufen. Diese waren oftmals gestaffelt – je nach Wohnungsgröße und -ausstattung. Außerdem entstanden Beamtenwohnungsvereine.
In Deutschland existieren heutzutage (Stand: 05/2015) über 2.000 Wohnungsbaugenossenschaften, die zahlreiche Wohnungen verwaltet. Allein in Berlin werden ca. 180.000 Wohnungen von mehr als 80 Wohnungsbaugenossenschaften verwaltet.
Zu den in Deutschland bekannten Wohnungsgenossenschaften mit mehr als 10.000 Wohnungen zählen u.a. die Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG (WGLi) in Berlin, die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG in Braunschweig sowie der Spar- und Bauverein eG Dortmund.