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Telefon: | 094120030 |
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E-Mail: | poststelle@ag-r.bayern.de |
Anschrift: | Klosterstraße 6, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094415090 |
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Anschrift: | Kreuzbergstr. 19, 92421 Schwandorf |
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Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
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E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
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E-Mail: | poststelle@ag-nm.bayern.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck |
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Fax: | 09151733300 |
E-Mail: | poststelle@ag-heb.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 096130000 |
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Die Gemeinde Duggendorf liegt an der Naab im bayerischen Landkreis Regensburg. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1270 nachgewiesen. Sehenswert sind der Dorfbrunnen sowie die...
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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