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Sozialämter in Hof (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
22.86 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün
Telefon:092889610
Fax:0928896115
E-Mail:rathaus@geroldsgruen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(4)
Sozialamt
24.6 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Rathausstr. 7, 95236 Stammbach
Telefon:09256960090
Fax:092569600930
E-Mail:rathaus@stammbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 15-17:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
21 - 22 von 22
Weitere Behörden in der Nähe von Hof (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt des Landkreises Hof
0 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
(4)
Sozialamt
0.59 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Klosterstraße 23, 95028 Hof
Telefon:092818151263
Fax:092818151299
E-Mail:jugendundsoziales@stadt-hof.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
4.27 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Am Rathaus 2, 95182 Döhlau
Telefon:0928694419
Fax:0928694444
E-Mail:gemeinde@doehlau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Sozialamt
4.58 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Talstr. 2, 95189 Köditz
Telefon:0928170660
Fax:09281706666
E-Mail:rathaus@gemeinde-koeditz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
5.37 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 28, 95183 Feilitzsch
Telefon:09281735118
Fax:0928147183
E-Mail:ordnungsamt@vgem.feilitzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Di 13.30 - 17.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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