Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Schloßweg 3, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412070 |
Fax: | 094412071150 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstraße 24, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413051141 |
Fax: | 08413051146 |
E-Mail: | sportamt@ingolstadt.de |
Anschrift: | Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09415071532 |
Fax: | 09415074539 |
E-Mail: | sportamt@regensburg.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 094140090 |
Fax: | 09414009429 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-regensburg.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm |
Telefon: | 08441270 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Anschrift: | Altstadt 315, 84028 Landshut |
Telefon: | 0871881455 |
Fax: | 087124570 |
E-Mail: | sport@landshut.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Neustadt an der Donau liegt im Landkreis Kelheim und wurde 1273 gegründet. Sehr bekannt ist Neustadt durch den Kurort Bad Gögging sowie seine Schwefelquelle und das Thermalwasser.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
|