Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412070 |
Fax: | 094412071150 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 084130550165 |
E-Mail: | wohngeld@ingolstadt.de |
Anschrift: | Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Telefon: | 08441780 |
Fax: | 084418807 |
E-Mail: | rathaus@stadt-pfaffenhofen.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 08441270 |
Fax: | 0844127271 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 081616000 |
Fax: | 08161600699 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Anschrift: | Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising |
Telefon: | 08161540 |
Fax: | 081615453300 |
E-Mail: | buergerbuero@freising.de |
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Aiglsbach liegt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg an. Die Gemeinde besteht aus 12 Gemarkungen und wurde bereits im Jahre 864 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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