Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906746050 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | sportfoerderung@lra-donau-ries.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau |
Telefon: | 0907151236 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091419020 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau |
Telefon: | 0843157438 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170147 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
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Harburg im Landkreis Donau-Ries liegt an der Romantischen Straße im Tal der Wörnitz. Die Burg Harburg aus dem 11./12. Jahrhundert besitzt überregionale Bekanntheit, auch durch das alljährliche Burgfest...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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