Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zeughausstraße 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605353 |
E-Mail: | wohnungswesen@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steinhofgasse 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621100 |
Fax: | 09621101469 |
E-Mail: | stadt@amberg.de |
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961810 |
Fax: | 0961811019 |
E-Mail: | stadt@weiden.de |
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961816305 |
Fax: | 0961816019 |
E-Mail: | wohnungswesen@weiden.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 094314710 |
Fax: | 09431471111 |
E-Mail: | Poststelle@lra-sad.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602791166 |
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
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Hahnbach im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt ca. 65km östlich von Nornberg im Tal der Vils. Schon 1121 wurde Hahnbach erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem das Amberger Tor als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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