Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619264019 |
Fax: | 074619264099 |
E-Mail: | sozialamt@landkreis-tuttlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 19, 78549 Spaichingen |
Telefon: | 0742495710 |
Fax: | 074249571119 |
E-Mail: | zentrale@spaichingen.de |
Anschrift: | Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen |
Telefon: | 0742525170 |
Fax: | 0742525150 |
E-Mail: | stadt@trossingen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 0746199230 |
Fax: | 0746199444 |
E-Mail: | info@tuttlingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim an der Donau |
Telefon: | 07463994013 |
Fax: | 07463994020 |
E-Mail: | info@muehlheim-donau.de |
Anschrift: | Gosheimer Straße 14-18, 78564 Wehingen |
Telefon: | 07426947011 |
Fax: | 07426947020 |
E-Mail: | info@wehingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Gemeinde ist direkt an der Baarhochebene, am Fuß der Schwäbischen Alb gelegen. Hausen ob Verena liegt ca. zehn Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Tuttlingen. Kunstausstellungen aus dem 19. und 20...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
|