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Anschrift: | Auf Mittelhardt 5, 78652 Deißlingen |
Telefon: | 0742533590 |
Fax: | 07425335970 |
E-Mail: | poststelle.za-deisslingen@zoll.bund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuer Weg 6, 72458 Albstadt |
Telefon: | 0731964823000 |
Fax: | 0731964823199 |
E-Mail: | poststelle.za-albstadt@zoll.bund.de |
Anschrift: | Zollstr. 2, 78176 Blumberg |
Telefon: | 0773692190 |
Fax: | 077369219118 |
E-Mail: | poststelle.za-neuhaus@zoll.bund.de |
Anschrift: | Zollstr. 45, 78250 Tengen |
Telefon: | 0 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schlauchstr. 18, 78250 Tengen |
Telefon: | 0 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Außer Ort 45, 78176 Blumberg |
Telefon: | 0 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Aldingen liegt in 583 bis 806 Meter Höhe am Ostrand der Baarhochfläche. Einiges Interessantes kann man im dem Museum und Bürgerbegegnungsstätte Aldingen entdecken. Zu den bekanntesten Persönlichkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Zollbehörden sind örtliche Bundesfinanzbehörden, die innerhalb der Bundeszollverwaltung den Hauptzollämtern unterstehen.
Zollämter haben zwei wesentliche Zuständigkeitsbereiche: die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung. Die Einfuhrabfertigung umfasst u. a. Aufgaben der Warenerfassung, Berechnung der Einfuhrabgaben sowie die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung.
Die untere Verwaltungsstufe und zugleich die örtlichen Behörden der Hauptzollämter mit Zollfahndungsämtern und Zollämtern. Auf der mittleren Verwaltungsstufe sind das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektionen angeordnet. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Durchführung von Zollkontrollen ist eine Hauptaufgabe der Zollämter. Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, Waren und Beförderungspapieren beim Übertritt einer Zollgrenze. Zollkontrollen werden allgemein von Zollbeamten durchgeführt.
Bei der Bestimmung der Reisefreimengen ist zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu unterscheiden. Normalerweise sind Reisefreimengen auf verbrauchsteuerpflichtige Waren beschränkt.
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