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In den meisten Fällen ist die Ausfuhr von Postsendungen in Nicht-EU-Länder unproblematisch möglich und zieht keinerlei Formalitäten nach sich. Allerdings darf es sich bei der Postsendung nicht um eine kommerzielle Sendung mit einem Warenwert von über 1000 Euro handeln; darüber hinaus darf die Sendung keiner Ausfuhrgenehmigungen bedürfen bzw. sonstigen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Über weitere Voraussetzungen zum Versand postalischer Sendungen in ein Nicht-EU-Land kann man sich unter www.zoll.de/ informieren.