Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612023301 |
Fax: | 071612023390 |
E-Mail: | hochbau-liegenschaften@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Aicher Str. 26, 70794 Filderstadt |
Telefon: | 071170030 |
Fax: | 071139021036 |
E-Mail: | schulverwaltung@lra-es.de |
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515010 |
Fax: | 071515011525 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kronprinzstraße 13, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071121659828 |
E-Mail: | sportundbewegung@stuttgart.de |
Anschrift: | Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
Fax: | 07141144396 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen |
Telefon: | 073615031334 |
Fax: | 07361503581334 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Wangen am Rand der Metropolregion Stuttgart liegt oberhalb des Filstals. Schon 1274 wurde Wangen erstmals gesichert in einer Urkunde genannt. Der örtliche Musikverein bietet alljährlich zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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