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Anschrift: | Hauptstraße 1, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071616500 |
Fax: | 071616508789 |
E-Mail: | stadtverwaltung@goeppingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen |
Telefon: | 0716150121 |
Fax: | 0716150111 |
E-Mail: | info@gemeinde.rechberghausen.de |
Anschrift: | Salacher Str., 73054 Eislingen-Ottenbach-Salach |
Telefon: | 07161804321 |
Fax: | 07161804199 |
E-Mail: | info@eislingen.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2, 73066 Uhingen |
Telefon: | 071619380147 |
Fax: | 071619380199 |
E-Mail: | info@uhingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 07161403427 |
Fax: | 07161403439 |
E-Mail: | gemeinde@heiningen-online.de |
Anschrift: | Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll |
Telefon: | 0716480815 |
Fax: | 0716480833 |
E-Mail: | rathaus@bad-boll.de |
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Göppingen im gleichnamigen Landkreis liegt ca. 40km östlich von Stuttgart im Vorland der Schwäbischen Alb im Tal der Fils und wurde 1154 erstmals in einer Urkunde genannt. Göppingen umfasst die Kernstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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