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Die Bestattungsfrist beschreibt allgemein die zeitlichen Vorgaben für die Beisetzung eines Verstorbenen. Der zeitliche Rahmen ist in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen festgeschrieben. Demnach kann man sich in dem geltenden Gesetzestext zum Friedhofs- und Bestattungswesen des Bundeslandes zur Bestattungsfrist informieren. Regelmäßig wird als frühester Bestattungszeitpunkt für die Erdbestattung 48 Stunden nach dem Todeseintritt angegeben. Informationen zur Bestattungsfrist kann man sich auch beim zuständigen Friedhofsamt einholen.