Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Belchenstraße 13, 79189 Bad Krozingen |
Telefon: | 07633407109 |
Fax: | 07633407818 |
E-Mail: | stadt@bad-krozingen.de |
Anschrift: | Berliner Allee 3, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 07612187772399 |
E-Mail: | soziale.fachdienste@lkbh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 9, 79423 Heitersheim |
Telefon: | 0763440217 |
Fax: | 0763440234 |
E-Mail: | meldeamt@heitersheim.de |
Anschrift: | Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen |
Telefon: | 0763380421 |
Fax: | 0763380412 |
E-Mail: | ute.kuehlwein@ehrenkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 53, 79219 Staufen im Breisgau |
Telefon: | 076338050 |
Fax: | 0763350593 |
E-Mail: | info@staufen.de |
Anschrift: | Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein |
Telefon: | 07667832118 |
Fax: | 076678328118 |
E-Mail: | info@breisach.de |
Anschrift: | Waldseemüller-Str. 1, 79227 Schallstadt |
Telefon: | 0766461090 |
Fax: | 07664610991 |
E-Mail: | rathaus@schallstadt.de |
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Südwestlich der Stadt Freiburg im Breisgau befindet sich das beschauliche Hartheim. Die Gemeinde umfasst auch die Ortsteile Feldkirch und Bremgarten. Ausflüge in das nahe gelegene Eschbach lohnen sich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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