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Unweit von Ehingen sowie des Flusses Donau befindet sich das beschauliche Hausen. Vermutlich reicht die Historie Hausens bis in das 13. Jahrhundert zurück. Die imposante St. Martin-Kirche mit ihrer...
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Grundlegend sind Insolvenzgerichte für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig. Entsprechend der Insolvenzordnung ist das Insolvenzgericht regelmäßig einem Amtsgericht zugeordnet.
Man unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz betrifft normalerweise Unternehmen, Freiberufler und Selbständige. Hingegen greift die Verbraucherinsolvenz bei natürlichen Personen.
Eine Hauptaufgabe der Insolvenzgerichte ist das Prüfen von Insolvenzanträgen, sodass diesen stattgegeben wird oder eine Ablehnung erfolgt. Ebenfalls sind die Wahl, Bestellung und Beaufsichtigung der Insolvenzverwalter, die Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren sowie das Einberufen von Gläubigerversammlung Aufgaben der Insolvenzgerichte.
Das Insolvenzrecht als Teil des Zivilrechts setzt sich mit den Rechten von Gläubigern im Halle einer Schuldnerinsolvenz auseinander. Schwerpunkte bilden die materiell- und verfahrensrechtlichen Gebiete.
Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, spricht man allgemein von der Privatinsolvenz. Dafür werden Verbraucherinsolvenzverfahren eingesetzt, sodass eine Restschuldbefreiung u. a. erfolgen kann.
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