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Die historische Handelsmetropole an der Weser befindet sich ca. 60 km vor der Mündung der Weser in die Nordsee. Bremen besitzt vor allem als Schifffahrtsstandort eine große wirtschaftliche Bedeutung. Das...
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Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.
Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.
Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.
Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.
Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.