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Mahngerichte, die teilweise über Ländergrenzen hinaus als Abteilungen bei einem speziellen Amtsgericht angegliedert sind, verfügen nicht immer über die gleichen Öffnungszeiten wie das Amtsgericht selbst. Häufig sind für Mahnverfahren und die damit zusammenhängigen gerichtlichen Abläufe spezielle Sprechzeiten gegeben, zu denen man sich beim zuständigen Ansprechpartner des Gerichts melden kann. Näheres ist beispielsweise den Internetauftritten der jeweiligen Mahngerichte bzw. den Hinweisen unter „Öffnungszeiten“ und „Sprechzeiten“ bei ortsdienst.de zu entnehmen.