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Wohnungsämter in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 9)

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472402302
Fax:0390449008
E-Mail:soziales@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Sallstraße 16, 30171 Hannover
Telefon:051116843858
Fax:051116841598
E-Mail:wohnraumversorgung@hannover-stadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12:30 Uhr
Di 15-17:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Brauhausstraße 8, 04552 Borna
Telefon:034332412148
Fax:034332417081
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Ur
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537931124
Fax:093537937124
E-Mail:info@lramsp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Dübener Straße 1, 04509 Krostitz
Telefon:0342957500
Fax:03429575030
E-Mail:info@krostitz.com
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-17 Uhr
Anschrift:Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185511
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Telefon:0951870
Fax:0951871909
E-Mail:stadtverwaltung@stadt.bamberg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402042133
Fax:03402042692033
E-Mail:buergeramt@dessau-rosslau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Steinweg 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
81 - 90 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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