Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 12, 99830 Treffurt |
Telefon: | 03692351526 |
Fax: | 03692351538 |
E-Mail: | hauptamt@treffurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 22, 99988 Heyerode |
Telefon: | 0360248022225 |
Fax: | 0360248022220 |
E-Mail: | s.gross@lg-suedeichsfeld.de |
Anschrift: | Michael-Praetorius-Platz 2, 99831 Creuzburg |
Telefon: | 03692694725 |
Fax: | 03692694747 |
E-Mail: | info@vg-hainich-werratal.de |
Anschrift: | Marktstraße 18, 37281 Wanfried |
Telefon: | 05655989416 |
Fax: | 05655989430 |
E-Mail: | stadtkasse@wanfried.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn |
Telefon: | 05659302 |
Fax: | 05659492 |
E-Mail: | info@gemeinde-weissenborn.de |
Anschrift: | Am Anger 3, 37296 Ringgau |
Telefon: | 05659979711 |
Fax: | 05659979721 |
E-Mail: | gemeinde@ringgau.de |
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Im Tal des Flusses Werra liegt die Stadt Treffurt, welche vor allem durch ihren historischen Ortskern mit seinen vielen Fachwerkbauten bekannt ist. Die Burg Normannstein und die St. Bonifatius-Kirche sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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