Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nürnberger Straße 63, 36456 Barchfeld-Immelborn |
Telefon: | 03696147514 |
Fax: | 03696144332 |
E-Mail: | info@barchfeld-immelborn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Entleich 8, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695671121 |
Fax: | 03695671520 |
E-Mail: | info@badsalzungen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 24, 98597 Breitungen/Werra |
Telefon: | 03684888231 |
Fax: | 03684888232 |
E-Mail: | info@breitungen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 22, 36448 Bad Liebenstein |
Telefon: | 0369613610 |
Fax: | 03696136120 |
E-Mail: | rathaus@bad-liebenstein.de |
Anschrift: | Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal |
Telefon: | 036840401927 |
Fax: | 036840401929 |
E-Mail: | info@brotterode-trusetal.de |
Anschrift: | Carl-Gareis-Str. 16, 99842 Ruhla |
Telefon: | 03692982832 |
Fax: | 03692980365 |
E-Mail: | s.zierfuss@ruhla.de |
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Anno 1302 fand Immelborn erstmalig urkundliche Erwähnung. Die Gemeinde an der Werra liegt wenige Kilometer von Bad Salzungen entfernt. Die Immelborner Kirche ist einen Besuch wert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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