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Anschrift: | Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742523 |
Fax: | 03681743660 |
E-Mail: | poststelle@stadtsuhl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis |
Telefon: | 03682852607 |
Fax: | 03682852400 |
E-Mail: | hasert@zella-mehlis.de |
Anschrift: | Markt 9, 98553 Schleusingen |
Telefon: | 0368413470 |
Fax: | 03684134749 |
E-Mail: | rathaus@schleusingen.de |
Anschrift: | Markt 1, 98660 Themar |
Telefon: | 03687368814 |
Fax: | 03687368829 |
E-Mail: | info@vg-feldstein.de |
Anschrift: | Markt 1, 98660 Themar |
Telefon: | 0368736880 |
Fax: | 03687368829 |
E-Mail: | sekretariat@themar.de |
Anschrift: | Zella-Meininger-Str. 6, 98547 Schwarza |
Telefon: | 03684379242 |
Fax: | 03684379299 |
E-Mail: | info@vg-ds.de |
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Suhl, das Tor zum Thüringer Wald, ist das Zentrum Südthüringens. Die kreisfreie Stadt, die von Bergen umgeben ist, blickt auf eine lange Tradition der Waffenherstellung zurück und bezeichnet sich selbst...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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