Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 16, 99195 Großrudestedt |
Telefon: | 03620457019 |
Fax: | 03620457016 |
E-Mail: | sandra.noldin@gramme-vippach.de |
Anschrift: | Erfurter Str. 6, 99195 Schloßvippach |
Telefon: | 0363715400 |
Fax: | 03637154029 |
E-Mail: | poststelle@vg-andermarke.de |
Anschrift: | Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634354638 |
Fax: | 03634354126 |
E-Mail: | bauaufsicht@lra-soemmerda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 13, 99189 Gebesee |
Telefon: | 03620166626 |
Fax: | 03620166633 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt |
Telefon: | 03637651326 |
Fax: | 03637651321 |
E-Mail: | post@vgstraussfurt.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Str. 69, 99189 Elxleben |
Telefon: | 036201826121 |
Fax: | 036201826122 |
E-Mail: | j.pfannmoeller-cimino@gemeinde-elxleben.de |
Anschrift: | Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634350363 |
Fax: | 03634621477 |
E-Mail: | mail@stadtsoemmerda.de |
Anschrift: | Marktplatz 26, 99631 Weißensee |
Telefon: | 03637422013 |
Fax: | 03637422030 |
E-Mail: | info@weissensee.de |
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Die Gemeinde Alperstedt liegt im Thüringer Becken im Landkreis Sömmerda. Die Ortschaft wurde erstmals zwischen 802 und 817 erstmals erwähnt. Sehenswert ist die Kirchmauer, an der die Ortsgeschichte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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