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Der Gewerbeeintrag IDL Lohnsteuerhilfe e.V. Rudolstadt in Rudolstadt ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.
IDL Lohnsteuerhilfe e.V. Rudolstadt
Als IDL Mitglied können Sie Ihre Steuern einfach machen lassen. Ihr IDL-Berater erstellt für Sie nicht nur die Einkommenssteuererklärung, sondern übernimmt auch die Erstellung von Anträgen, wie z.B. auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld, Nichtveranlagung, Steuerfreistellung von Zinseinnahmen, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester/Rürup).
Rudolstadt liegt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Die Stadt befindet sich im Saaletal. Der Ort wurde bereits im Jahr 776 erstmals in einer Urkunde erwähnt und erhielt 1326 Stadtrecht. Bekannt...
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Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.
Aufgaben des Steuerberaters
Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.
Lohnsteuerhilfeverein
Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.
Steuerberatungsgesetz
Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.
Die Steuerberatung
Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.