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Anschrift: | Claußstraße 3, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 036691700 |
Fax: | 03669170745 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kornmarkt 12, 07545 Gera |
Telefon: | 03658382539 |
Fax: | 03658382535 |
E-Mail: | auslaenderwesen@gera.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445730 |
Fax: | 03445731199 |
E-Mail: | poststelle@blk.de |
Anschrift: | Am Anger 15, 07743 Jena |
Telefon: | 03641490 |
Fax: | 03641492020 |
E-Mail: | info@jena.de |
Anschrift: | Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586132 |
Fax: | 03447586106 |
E-Mail: | ordnung.gewerbe@altenburgerland.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644540786 |
Fax: | 03644540789 |
E-Mail: | post.landratsamt@wl.thueringen.de |
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Die Gemeinde Hartmannsdorf befindet sich im thüringischen Landkreis Saale-Holzland. Die als Straßendorf angelegte Gemeinde liegt an der Mündung des Raudatales und wurde erstmals 1452 in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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