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Fahrschule in Kirchheim (Thüringen) im Branchenbuch


Fahrschule Teuber im Branchenbuch Amt Wachsenburg

Levinéstrasse 2, 99334 Amt Wachsenburg


03628 78567


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Teuber in Kirchheim (Thüringen) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen, Auto, Motorrad.

Fahrschule Teuber

"Lernen soll Spaß machen - auch beim Autofahren."
Unter diesem Motto betreuen wir in der Fahrschule Teuber seit 1991 Fahrschüler verschiedener Führerschein-Klassen. Dabei legen wir nicht nur Wert darauf, dass unsere Schüler fachlich gut vorbereitet in die Fahrprüfungen gehen. Vielmehr ist uns wichtig, dass Sie sich im Straßenverkehr wirklich sicher fühlen. Um das zu gewährleisten, setzen wir erfahrene Fahrlehrer ein, die auch unsicheren Schülern mit der nötigen Geduld und auf Augenhöhe begegnen und sie so bis zum bestandenen Führerschein begleiten.
Die Fahrschule Teuber in Ichtershausen bietet Unterricht und Prüfungsvorbereitung für die Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, B96 an. Auch den Mofa-Führerschein können Sie mit unserer Hilfe erwerben. Neben den praktischen Fahrstunden inklusive der vorgeschriebenen Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten bieten wir die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung gern auch für Schüler an, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Anschrift

StraßeLevinéstrasse 2
PLZ, Ort99334 Amt Wachsenburg
Koordinaten50.8742,10.9683
KFZ-Navigation50.8743,10.968

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Weitere Informationen

StichwörterFerienkurs, Praktische Ausbildung, Theoretische Ausbildung, Führerschein, Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, B96, Mofa-Führerschein, praktische Fahrstunden, Prüfungsvorbereitung
DienstleistungenFahrschule

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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