Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schafberge 5, 07570 Weida |
Telefon: | 03660325539 |
Fax: | 03660325551 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wiesestraße 125 , 07548 Gera |
Telefon: | 03658382450 |
Fax: | 03658382445 |
E-Mail: | kfz-zulassung@gera.de |
Anschrift: | Martin-Luther-Str. 1a, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586626 |
Fax: | 03447586629 |
E-Mail: | strassenverkehr@altenburgerland.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Anschrift: | Claußstr. 3, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170522 |
Fax: | 03669170713 |
E-Mail: | ordnung@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna |
Telefon: | 034332412001 |
Fax: | 034332417089 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die thüringische Gemeinde Reichstädt liegt im Landkreis Greiz. Ein weiterer Ortsteil des Dorfes ist Frankenau. 1256 wurde die Ortschaft erstmalig in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die Dorfkirche.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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